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Bildungsprogramm COMENIUS Regio
Gemeinde Kabelsketal
 Stand: 03.09.2010
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 seit 12.01.2009
 
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Ortschaften
[... seit dem 01.01.2004 existiert die neue Einheitsgemeinde]

 

Die Einheitsgemeinde Kabelsketal
(man beachte die Schreibweise: Ohne Bindestrich; im Gegensatz zur ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft)

wurde zum 01.01.2004 neu gegründet. Sie geht hervor aus dem Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden



Dieskau (Dieskau und Zwintschöna)


Dölbau (Dölbau, Kleinkugel und Naundorf)


Gröbers (Gröbers, Benndorf, Gottenz, Osmünde und Schwoitsch)


Großkugel (Großkugel und Beuditz)

Die neue Einheitsgemeinde hat damit insgesamt 12 Ortsteile.


Anschrift

Lange Straße 18 

OT Gröbers  
 06184 Kabelsketal

Telefon Sekretariat:

034605/33-200

Fax:

034605/33-249

Bürgermeister Kurt Hambacher
Öffnungszeiten

Mo.
und 
09.00 - 12.00 Uhr 
13.00 - 16.00 Uhr
Di.
und 
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Do.
und 
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Bankverbindung
Kabelsketal

Saalesparkasse  
BLZ:         800 537 62
KontoNr.:  373 012 001


Hintergrund:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 beschlossen, dass sich bis zum 31.03.2004 alle Gemeinden in einer freiwilligen Phase zu Einheitsgemeinden (mit mindestens 8.000 Einwohnern) oder zu Verwaltungsgemeinschaften (mit mindestens 10.000 Einwohnern) zusammen zu schließen haben.
Nach diesem Termin erfolgt bei Unterschreitung dieser (Mindest-)Einwohnerzahlen eine Zwangszuweisung durch das Landesverwaltungsamt bzw. Ministerium.

Um einer Zwangszuweisung zu entgehen und zur Stärkung der Leistungskraft, haben sich die ehemaligen Gemeinden Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel frühzeitig für eine Einheitsgemeinde entschieden. Diese Entscheidung wurde von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Bürgeranhörungen am 10.06.2001 bestätigt.
Damit war der Weg frei zur Bildung der Einheitsgemeinde Kabelsketal, die am 29.04.2003 von der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalkreis genehmigt wurde und die zum 01.01.2004 in Kraft trat.









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